Ausbildungsklassen
Kleinkrafträder
Zweirädrig
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
Dreirädrig
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
Leermasse max. 350kg
Vierrädrig
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren
Leermasse max. 350 kg
Einschluss: Keine
Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Mindestalter: 15
Theoretische Mindestausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (Erweiterungen nur 6 Doppelstunden)
+ 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht AM
Praktische Mindestausbildung
Keine besonderen Ausbildungsfahrten
AM
Krafträder 125
Hubraum max. 125 cm³
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
oder dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
Leistung max. 15 kW
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter: 16
Theoretische Mindestausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (Erweiterungen nur 6 Doppelstunden)
+ 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht A1
Praktische Mindestausbildung
5x Überland
4x Autobahn
3x Nacht
A1
Krafträder
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 18
Theoretische Mindestausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (Erweiterungen nur 6 Doppelstunden)
+ 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht A2
Praktische Mindestausbildung
5x Überland
4x Autobahn
3x Nacht
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ keine Sonderfahrten nötig.
A2
Krafträder
Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern:
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bbH über 45 km/h
Leistung über 15 kW
Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“,
21 Jahre für Trikes,
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Theoretische Mindestausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (Erweiterungen nur 6 Doppelstunden)
+ 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht A
Praktische Mindestausbildung
5x Überland
4x Autobahn
3x Nacht
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ keine Sonderfahrten nötig.
A
Kfz
ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- zulässiges Gesamtgewicht max. 3.500 kg
- max. 8 Personen zzgl. Fahrer
Mindestalter: 17/18
Anhängeregelung:
- Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg erlaubt, wenn zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination:
- max. 3.500 kg beträgt
- Klassen AM und L inklusive sind.
Die Bestimmung „zulässiges Gesamtgewicht Anhänger = max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung entfällt!
Theoretische Mindestausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterungen sind nur noch 6 Doppelstunden notwendig)
+ 2 Doppelstunden Klassen spezifischer B-Unterricht
Praktische Mindestausbildung
5x Überland
4x Autobahn
3x Nacht
Stressfrei B197 ohne Einschränkungen
absolviere deine Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug inkl. Prüfungsfahrt
In Deine Ausbildung integrieren wir 10 Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug (Achtung es sind keine zehn zusätzlichen Stunden) anschließend musst du dann deinem Fahrlehrer in einem 15 minutigen Test deine Schaltkompetenz beweisen.
Nach bestandener Prüfung mit einem Automatikfahrzeug bekommst du ein Dokument von uns ausgehändigt mit dem du deine Schaltkompetenz bei der Behörde bestätigst und bekommst KEINEN Automatikeintrag in deine Fahrerlaubnis.
B / B197
Kfz der Klasse B mit Anhänger
Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg
Zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3.500 kg - max. 4.250 kg
Setzt den Führerschein Klasse B voraus!
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl “96” erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung durch die Fahrschule erforderlich
Mindestalter: 17/18
Theoretische Mindestausbildung
Theoretische Schulung mind. 2,5 Einheiten á 60 Min.
Praktische Mindestausbildung
Praktischer Übungsstoff mind. 3,5 Einheiten. á 60 Min.
Fahrpraktische Übungen mind. 60 Min. je Teilnehmer.
B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Setzt den Führerschein Klasse B voraus.
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss abgelegt werden.
Mindestalter: 17/18
Theoretische Mindestausbildung
Keine theoretische Ausbildung notwendig (Empfehlung: Zusatz Klasse B, Thema 14)
Praktische Mindestausbildung
3x Überland
1x Autobahn
1x Nacht
BE
Zwei- und Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas) auch ohne Tretkurbeln
wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Mindestalter: 15
Theoretische Mindestausbildung
6 Doppelstunden Grundstoff (Empfehlung: freiwillig Zusatz Klasse A Themen).
Praktische Mindestausbildung
2 Übungsstunden ohne besondere Ausbildungsfahrten.
MOFA
Kraftfahrzeuge
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter:
18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
C1
Fahrzeugkombinationen
Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt, mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen:
BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
C1E
Kraftfahrzeuge
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter:
21 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
C
Fahrzeugkombinationen
Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
Eingeschlossene Klassen:
BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
CE
Zugmaschinen
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter:
16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
Eingeschlossene Klasse: L, AM
T