Ausbildungs­klassen

Kleinkrafträder

Zweirädrig

   bbH max. 45 km/h

   Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren

   Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor

Dreirädrig

   bbH max. 45 km/h

   Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren

   Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor

   Leermasse max. 350kg

Vierrädrig

   bbH max. 45 km/h

   Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren

   Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren

   Leermasse max. 350 kg

Einschluss: Keine

Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S

Mindestalter: 15

Theoretische Mindestausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff (Erweiterungen nur 6 Doppelstunden)

+ 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht AM

Praktische Mindestausbildung

Keine besonderen Ausbildungsfahrten

Icon Klasse AM
AM

Krafträder 125

Hubraum max. 125 cm³

Leistung max. 11 kW

Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

oder dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:

Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h

Leistung max. 15 kW

Einschluss: AM

Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Mindestalter: 16

Theoretische Mindestausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff (Erweiterungen nur 6 Doppelstunden)

+ 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht A1

Praktische Mindestausbildung

   5x Überland

   4x Autobahn

   3x Nacht

Icon Klasse A
A1

Krafträder

Leistung max. 35 kW

Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Einschluss: AM, A1

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter: 18

Theoretische Mindestausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff (Erweiterungen nur 6 Doppelstunden)

+ 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht A2

Praktische Mindestausbildung

5x Überland

4x Autobahn

3x Nacht

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ keine Sonderfahrten nötig.

Icon Klasse A
A2

Krafträder

Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h

Oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern:

   Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder

   bbH über 45 km/h

   Leistung über 15 kW

Einschluss: AM, A1, A2

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter:

20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“,

21 Jahre für Trikes,

24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Theoretische Mindestausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff (Erweiterungen nur 6 Doppelstunden)

+ 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht A

Praktische Mindestausbildung

       5x Überland

       4x Autobahn

       3x Nacht

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ keine Sonderfahrten nötig.

Icon Klasse A
A

Kfz

ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

- zulässiges Gesamtgewicht max. 3.500 kg

- max. 8 Personen zzgl. Fahrer

Mindestalter: 17/18

Anhängeregelung:

- Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht max. 750 kg immer erlaubt

- Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg erlaubt, wenn zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination:

- max. 3.500 kg beträgt

- Klassen AM und L inklusive sind.

Die Bestimmung „zulässiges Gesamtgewicht Anhänger = max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung entfällt!

Theoretische Mindestausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterungen sind nur noch 6 Doppelstunden notwendig)

+ 2 Doppelstunden Klassen spezifischer B-Unterricht

Praktische Mindestausbildung

5x Überland

4x Autobahn

3x Nacht

Stressfrei B197 ohne Einschränkungen

absolviere deine Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug inkl. Prüfungsfahrt

In Deine Ausbildung integrieren wir 10 Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug (Achtung es sind keine zehn zusätzlichen Stunden) anschließend musst du dann deinem Fahrlehrer in einem 15 minutigen Test deine Schaltkompetenz beweisen.

Nach bestandener Prüfung mit einem Automatikfahrzeug bekommst du ein Dokument von uns ausgehändigt mit dem du deine Schaltkompetenz bei der Behörde bestätigst und bekommst KEINEN Automatikeintrag in deine Fahrerlaubnis.

Icon Klasse B
B / B197

Kfz der Klasse B mit Anhänger

Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg

Zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3.500 kg - max. 4.250 kg

Setzt den Führerschein Klasse B voraus!

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl “96” erteilt.

Keine Prüfung, aber besondere Schulung durch die Fahrschule erforderlich

Mindestalter: 17/18

Theoretische Mindestausbildung

Theoretische Schulung mind. 2,5 Einheiten á 60 Min.

Praktische Mindestausbildung

Praktischer Übungsstoff mind. 3,5 Einheiten. á 60 Min.

Fahrpraktische Übungen mind. 60 Min. je Teilnehmer.

Icon Klasse BE
B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger

Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Setzt den Führerschein Klasse B voraus.

Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss abgelegt werden.

Mindestalter: 17/18

Theoretische Mindestausbildung

Keine theoretische Ausbildung notwendig (Empfehlung: Zusatz Klasse B, Thema 14)

Praktische Mindestausbildung

3x Überland

1x Autobahn

1x Nacht

Icon Klasse B96
BE

Zwei- und Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas) auch ohne Tretkurbeln

wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.

Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Mindestalter: 15

Theoretische Mindestausbildung

6 Doppelstunden Grundstoff (Empfehlung: freiwillig Zusatz Klasse A Themen).

Praktische Mindestausbildung

2 Übungsstunden ohne besondere Ausbildungsfahrten.

Icon Klasse Mofa
MOFA

Kraftfahrzeuge

mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter:

18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

Eingeschlossene Klassen: keine


C1

Fahrzeugkombinationen

Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt, mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:

18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig

Eingeschlossene Klassen:

BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

Fahrzeugkombinationen Icon
C1E

Kraftfahrzeuge

mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter:

21 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
 

Kraftfahrzeuge Icon
C

Fahrzeugkombinationen

Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.

Eingeschlossene Klassen:

BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.


CE

Zugmaschinen

mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter:

16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)

Eingeschlossene Klasse: L, AM

Icon Klasse T
T